Altersgerechter Wohnungsumbau mit Zuschüssen der KFW

Bei der bisherigen Variante der Förderung von altersgerechtem Wohnungsumbau, bestand lediglich die Möglichkeit auf zinsgünstige Kredite der KFW Bank zurückzugreifen. Dabei konnten die KFW Kredite über die Hausbank beantragt werden. Aber gerade ältere Menschen wollen sich nicht mehr mit langfristigen Krediten verschulden. Seit dem 1. Mai 2010 gibt es nun eine Zuschuss Variante für den altersgerechten Wohnungsumbau. So können Maßnahmen für den altersgerechten Wohnungsumbau auch ohne die Aufnahme von Krediten durchgeführt werden.

Wer möchte nicht im Alter in seinen eigenen vier Wänden leben und sich so lange wie möglich auch selber versorgen und ohne die Hilfe anderer auskommen. Dabei ist das Problem des altersgerechten Wohnungsumbaus nicht zu unterschätzend. Die meisten unserer Wohnungen sind für ältere Menschen, die vielleicht noch eine körperliche Behinderung haben nur bedingt geeignet. Bäder sind zu klein oder schlecht aufgeteilt, Treppen sind oftmals unüberwindliche Hindernisse.

Dabei zeigt die demagogische Entwicklung, dass ein altersgerechter Wohnungsumbau in den kommenden Jahren immer wichtiger wird. Im Jahr 2008 gehörten fast 20 Prozent der Bevölkerung zu der Gruppe die über 65 Jahre alt ist. Die Statistiker sagen voraus, dass dieser Anteil im Jahr 2060 auf 34 Prozent steigen wird. Noch schwerwiegender ist der Anstieg des Anteils der sogenannten Hochbetagten Menschen im Alter von über 80, der heute bei rund 4 Millionen liegt und im Jahr 2060 auf 9 Millionen Menschen ansteigt. Problematisch ist auch, dass die Gesamtbevölkerung im gleichen Zeitraum abnimmt und so der Anteil an älteren Menschen von 5 auf 14 Prozent steigt.

Fördermöglichkeiten beim altersgerechten Wohnungsumbau

Wer seine Wohnung altersgerecht Umbauen möchte kann dies im Rahmen des Programms 455 „altersgerecht Umbauen“ tun. Die KFW Förderdarlehen werden für Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentümer und Mieter gegeben, wenn der Mieter die Zustimmung des Eigentümers der Immobilie hat.  Eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung von KFW Förderdarlehen, ist die Höhe der Investition für den altersgerechten Wohnungsumbau. Erst ab Baukosten von 6000€ ist die Beantragung von Fördergeldern überhaupt möglich. Wobei die maximale Fördersumme 2500€ beträgt. Dies entspricht Investitionskosten von 50.000 €.

Für die Zukunft ist geplant auch für neu angeschaffte Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen entsprechende Förderprogramme für den altersgerechten Wohnungsumbau  von der KFW anzubieten.

6. September 2010 | Von Heizung Redaktion | Kategorie: Förderung

Dieser Artikel wurde 1.631 mal gelesen

Sie suchen noch den passenden Heizungsbauer für ihre neue Heizungsanlage oder planen den Einbau einer Solaranlage, Wärmepumpe oder eines BHKW. Wählen Sie unter 20.000 kompetenten Fachunternehmen der Heiztechnik den Heizungsbauer Ihrer Region.


Einen Kommentar schreiben

Blog Top Liste - by TopBlogs.de Energieliga.de