Sind Effiziente Heizung und ausreichende Wohnungslüftung ein Wiederspruch

schimmel_wandNach der neuen EnEV 2009 müssen energiesparende Gebäude fast luftdicht ausgeführt werden um die notwendigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung zu erfüllen. Demgegenüber ist der notwendige Mindestluftwechsel vorzuhalten, der für ein hygienisches Raumklima sorgt.

Dies wiederspricht sich eigentlich, da der Luftwechsel gleichzeitig auch für einen erhöhten Energiebedarf bei der Wärmeerzeugung für die Heizung sorgt. Dabei streitet sich die Fachwelt, wie am sinnvollsten für den notwendigen Luftwechsel gesorgt werden soll.

Heute werden Wohnungen in Deutschland mit immer höher werdenden Wärmedämmstandards und vor allem immer luftdichter gebaut. Die Folge dieser Bauweise ist eine erhöhte Luftfeuchtigkeit und eine deutliche Gefahr zur verstärkten Schimmelpilzbildung, die unter den Begriff Konvektionsschäden fallen. Dabei sind aber nicht nur bauphysikalische Faktoren für das Auftreten der Schimmelbildung verantwortlich sondern auch der Nutzer mit seinem Lüftungsverhalten. Die Normen und die Bauphysik geben keinen endgültigen Aufschluss wo letztendlich die Verantwortung für die ausreichende Lüftung der Räume liegt.

In der DIN 4108 Teil 7 ist zwar geregelt wie undicht die Gebäudehülle maximal sein darf, allerdings wird hier keine rechtsverbindliche Aussage für die optimale Restinfiltration von Außenluft gemacht. Dies gilt sowohl für den Bestandsbau wie auch für Neubauten. Im Gegensatz dazu steht die DIN 1946 Teil 6, die mindest Luftwechselraten vorgibt zur Verhinderung Feuchtigkeitsschäden. Nach der DIN 1946 Teil 6 muss ein Lüftungskonzept entwickelt werden, dass eine Schimmelpilzbildung auch bei Abwesenheit der Bewohner und geschlossenen Fenstern verhindert.

Die Frage die sich für Bauherren und Fachplaner stellt, muss grundsätzlich eine kontrollierte Wohnungslüftung vorgesehen werden und sollte diese die Fensterlüftung weitestgehend ersetzen. Die Rechtsprechung geht auch heute noch davon aus, dass Wohnungen in Deutschland, nach wie vor alleine mit Fensterlüftung zu nutzen sind. Dabei wird von einem dreimaligen täglichen Stoßlüften auch während der beruflichen Abwesenheit der Bewohner ausgegangen. Wobei bei Anwesenheit der Bewohner durch den erhöhten Feuchtigkeitsanteil ein noch häufigeres Lüften erforderlich sein dürfte. Aber selbst dieses Stoßlüften hat den Nachteil eines erhöhten Energieverbrauchs für die Heizung.

Vor allem für die Besitzer von älteren, energetisch sanierten Gebäuden sind Kombinationslösungen, aus Fensterlüftung und Anlagen zur kontrollierten Wohnungslüftung interessant. Wobei die dezentralen Lüftungsgeräte nur für den Lastfall Feuchteschutz ausgelegt und nicht den gesamten Lüftungswärmebedarf abdecken. Besonders geeignet sind dabei Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, die sich auch leicht nachträglich einbauen lassen.

25. Januar 2010 | Von admin | Kategorie: Journal

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2 Reaktionen zu “Sind Effiziente Heizung und ausreichende Wohnungslüftung ein Wiederspruch”

  1. Andreas

    In dem Artikel sind einige Fehler enthalten und Behauptungen, für die es keine Quellen gibt. Die DIN 1945 hat nichts mit der Wohnungslüftung zu tun und der Teil 4 von der DIN 1946 geht um die Lüftung von Räumen im Gesundheitswesen. Das Lüftungskonzept wird in DIN 1946 Teil 6 gefordert.

    Wie kommt der Autor darauf, dass die Rechtssprechung davon ausgeht, dass Wohnungen nach wie vor mit Fensterlüftung zu lüften sind? Wer nach DIN 1946-6 plant, dem Stand der Technik, weiß, dass er im Neubau kaum um eine Lüftungstechnische Maßnahme herum kommt. Zudem gibt es vom Verband der Wohnungslüftung e.V. ein Rechtsgutachten mit der Aussage, dass der Verzicht auf eine mechanische Wohnungslüftung erhebliche rechtliche Risiken birgt.

    Auch die pauschale Aussage am Ende, dass Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eine Lösung sind, oder gar eine Kombination aus Fensterlüftung und Anlagen mit Wärmerückgewinnung, zeugt nicht von Fachwissen. Bei den erheblichen Kosten verzichten Bauherren dann doch lieber auf die kontrollierte Wohnungslüftung. Dabei lassen sich mit bedarfsgerecht geregelten Abluftanlagen genauso gut komplette Wohnungen durchlüften, aber mit erheblichen geringeren Investitionskosten. Diese Systeme sind mittlerweile Referenzfall nach der EnEV2009.

  2. admin

    Natürlich ist das 1945 ein Schreibfehler und soll 1946 Teil 6 heißen (es geht um Teil 6 nicht Teil 4), danke habe ich korrigiert.

    Ich habe ja direkt im zweiten Absatz des Artikels geschrieben, dass die Fachwelt sich darüber streitet, wie letztendlich der notwendige mindest Luftwechsel zustande kommt. Weder die EnEV 2009 noch die DIN 1946 schreiben den zwingenden Einbau einer KWL Anlage vor. Von daher bewegt man sich hier rechtlich zumindest in einer Grauzone. Dabei wird man vermutlich bei der heutigen luftdichten Bauweise um eine KWL Anlage kaum herumkommen, denn dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite, da stimme ich völlig zu, was anderes steht auch in dem Artikel nicht.

    Was hat das mit Fachwissen zu tun, wenn ich sage, dass in einem sanierten Altbau eine KWL Anlage mit Wärmerückgewinnung ausgelegt für den Lastfall beim Feuchteschutz, in Kombination mit einer Fensterlüftung, Sinn macht. Durch die Lüftungsanlage werden Konvektionsschäden verhindert, die Wärmerückgewinnung sorgt dafür, dass auch bei Abwesenheit so gut wie keine Wärmeverluste durch die Lüftung entstehen. Durch die Auslegung auf den Lastfall, kann die Anlage kleiner ausgelegt werden und muss nicht zwingend für die Frischluftzufuhr nach Personen sorgen. Im Übrigen stehe ich mit dieser Auffassung nicht alleine, in diversen Fachpublikationen zum Thema kontrollierte Wohnungslüftung werden ähnliche Aussagen getroffen.

    Es ist sicher richtig, dass ich eine bedarfsgeführte Abluftanlage, mit vergleichsweise geringen Investitionskosten besser verkaufen kann, als eine Lüftungsanlage mit Abluftwärmerückgewinnung. Für mich steht aber erst mal nicht der Verkauf im Vordergrund, sondern die Beratung der Bauherren. Ob die sich letztendlich für geringere Investitionskosten oder ein bessere Energieeffizienz entscheidet, muss ich ihnen überlassen.

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