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	<title>Kommentare zu: Sind Effiziente Heizung und ausreichende Wohnungsl&#252;ftung ein Wiederspruch</title>
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	<description>Heizung und Haustechnik Blog</description>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.ibkammelter.de/blog/heizungen/journal/246-sind-effiziente-heizung-und-ausreichende-wohnungslueftung-ein-wiederspruch.html/comment-page-1#comment-85</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 09:15:21 +0000</pubDate>
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		<description>Nat&#252;rlich ist das 1945 ein Schreibfehler und soll 1946 Teil 6 hei&#223;en (es geht um Teil 6 nicht Teil 4), danke habe ich korrigiert.

Ich habe ja direkt im zweiten Absatz des Artikels geschrieben, dass die Fachwelt sich dar&#252;ber streitet, wie letztendlich der notwendige mindest Luftwechsel zustande kommt. Weder die EnEV 2009 noch die DIN 1946 schreiben den zwingenden Einbau einer KWL Anlage vor. Von daher bewegt man sich hier rechtlich zumindest in einer Grauzone. Dabei wird man vermutlich bei der heutigen luftdichten Bauweise um eine KWL Anlage kaum herumkommen, denn dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite, da stimme ich v&#246;llig zu, was anderes steht auch in dem Artikel nicht.

Was hat das mit Fachwissen zu tun, wenn ich sage, dass in einem sanierten Altbau eine KWL Anlage mit W&#228;rmer&#252;ckgewinnung ausgelegt f&#252;r den Lastfall beim Feuchteschutz, in Kombination mit einer Fensterl&#252;ftung, Sinn macht. Durch die L&#252;ftungsanlage werden Konvektionssch&#228;den verhindert, die W&#228;rmer&#252;ckgewinnung sorgt daf&#252;r, dass auch bei Abwesenheit so gut wie keine W&#228;rmeverluste durch die L&#252;ftung entstehen. Durch die Auslegung auf den Lastfall, kann die Anlage kleiner ausgelegt werden und muss nicht zwingend f&#252;r die Frischluftzufuhr nach Personen sorgen. Im &#220;brigen stehe ich mit dieser Auffassung nicht alleine, in diversen Fachpublikationen zum Thema kontrollierte Wohnungsl&#252;ftung werden &#228;hnliche Aussagen getroffen.

Es ist sicher richtig, dass ich eine bedarfsgef&#252;hrte Abluftanlage, mit vergleichsweise geringen Investitionskosten besser verkaufen kann, als eine L&#252;ftungsanlage mit Abluftw&#228;rmer&#252;ckgewinnung. F&#252;r mich steht aber erst mal nicht der Verkauf im Vordergrund, sondern die Beratung der Bauherren. Ob die sich letztendlich f&#252;r geringere Investitionskosten oder ein bessere Energieeffizienz entscheidet, muss ich ihnen &#252;berlassen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nat&#252;rlich ist das 1945 ein Schreibfehler und soll 1946 Teil 6 hei&#223;en (es geht um Teil 6 nicht Teil 4), danke habe ich korrigiert.</p>
<p>Ich habe ja direkt im zweiten Absatz des Artikels geschrieben, dass die Fachwelt sich dar&#252;ber streitet, wie letztendlich der notwendige mindest Luftwechsel zustande kommt. Weder die EnEV 2009 noch die DIN 1946 schreiben den zwingenden Einbau einer KWL Anlage vor. Von daher bewegt man sich hier rechtlich zumindest in einer Grauzone. Dabei wird man vermutlich bei der heutigen luftdichten Bauweise um eine KWL Anlage kaum herumkommen, denn dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite, da stimme ich v&#246;llig zu, was anderes steht auch in dem Artikel nicht.</p>
<p>Was hat das mit Fachwissen zu tun, wenn ich sage, dass in einem sanierten Altbau eine KWL Anlage mit W&#228;rmer&#252;ckgewinnung ausgelegt f&#252;r den Lastfall beim Feuchteschutz, in Kombination mit einer Fensterl&#252;ftung, Sinn macht. Durch die L&#252;ftungsanlage werden Konvektionssch&#228;den verhindert, die W&#228;rmer&#252;ckgewinnung sorgt daf&#252;r, dass auch bei Abwesenheit so gut wie keine W&#228;rmeverluste durch die L&#252;ftung entstehen. Durch die Auslegung auf den Lastfall, kann die Anlage kleiner ausgelegt werden und muss nicht zwingend f&#252;r die Frischluftzufuhr nach Personen sorgen. Im &#220;brigen stehe ich mit dieser Auffassung nicht alleine, in diversen Fachpublikationen zum Thema kontrollierte Wohnungsl&#252;ftung werden &#228;hnliche Aussagen getroffen.</p>
<p>Es ist sicher richtig, dass ich eine bedarfsgef&#252;hrte Abluftanlage, mit vergleichsweise geringen Investitionskosten besser verkaufen kann, als eine L&#252;ftungsanlage mit Abluftw&#228;rmer&#252;ckgewinnung. F&#252;r mich steht aber erst mal nicht der Verkauf im Vordergrund, sondern die Beratung der Bauherren. Ob die sich letztendlich f&#252;r geringere Investitionskosten oder ein bessere Energieeffizienz entscheidet, muss ich ihnen &#252;berlassen.</p>
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		<title>Von: Andreas</title>
		<link>http://www.ibkammelter.de/blog/heizungen/journal/246-sind-effiziente-heizung-und-ausreichende-wohnungslueftung-ein-wiederspruch.html/comment-page-1#comment-84</link>
		<dc:creator>Andreas</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 07:31:01 +0000</pubDate>
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		<description>In dem Artikel sind einige Fehler enthalten und Behauptungen, f&#252;r die es keine Quellen gibt. Die DIN 1945 hat nichts mit der Wohnungsl&#252;ftung zu tun und der Teil 4 von der DIN 1946 geht um die L&#252;ftung von R&#228;umen im Gesundheitswesen. Das L&#252;ftungskonzept wird in DIN 1946 Teil 6 gefordert.

Wie kommt der Autor darauf, dass die Rechtssprechung davon ausgeht, dass Wohnungen nach wie vor mit Fensterl&#252;ftung zu l&#252;ften sind? Wer nach DIN 1946-6 plant, dem Stand der Technik, wei&#223;, dass er im Neubau kaum um eine L&#252;ftungstechnische Ma&#223;nahme herum kommt. Zudem gibt es vom Verband der Wohnungsl&#252;ftung e.V. ein Rechtsgutachten mit der Aussage, dass der Verzicht auf eine mechanische Wohnungsl&#252;ftung erhebliche rechtliche Risiken birgt.

Auch die pauschale Aussage am Ende, dass L&#252;ftungsanlagen mit W&#228;rmer&#252;ckgewinnung eine L&#246;sung sind, oder gar eine Kombination aus Fensterl&#252;ftung und Anlagen mit W&#228;rmer&#252;ckgewinnung, zeugt nicht von Fachwissen. Bei den erheblichen Kosten verzichten Bauherren dann doch lieber auf die kontrollierte Wohnungsl&#252;ftung. Dabei lassen sich mit bedarfsgerecht geregelten Abluftanlagen genauso gut komplette Wohnungen durchl&#252;ften, aber mit erheblichen geringeren Investitionskosten. Diese Systeme sind mittlerweile Referenzfall nach der EnEV2009.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In dem Artikel sind einige Fehler enthalten und Behauptungen, f&#252;r die es keine Quellen gibt. Die DIN 1945 hat nichts mit der Wohnungsl&#252;ftung zu tun und der Teil 4 von der DIN 1946 geht um die L&#252;ftung von R&#228;umen im Gesundheitswesen. Das L&#252;ftungskonzept wird in DIN 1946 Teil 6 gefordert.</p>
<p>Wie kommt der Autor darauf, dass die Rechtssprechung davon ausgeht, dass Wohnungen nach wie vor mit Fensterl&#252;ftung zu l&#252;ften sind? Wer nach DIN 1946-6 plant, dem Stand der Technik, wei&#223;, dass er im Neubau kaum um eine L&#252;ftungstechnische Ma&#223;nahme herum kommt. Zudem gibt es vom Verband der Wohnungsl&#252;ftung e.V. ein Rechtsgutachten mit der Aussage, dass der Verzicht auf eine mechanische Wohnungsl&#252;ftung erhebliche rechtliche Risiken birgt.</p>
<p>Auch die pauschale Aussage am Ende, dass L&#252;ftungsanlagen mit W&#228;rmer&#252;ckgewinnung eine L&#246;sung sind, oder gar eine Kombination aus Fensterl&#252;ftung und Anlagen mit W&#228;rmer&#252;ckgewinnung, zeugt nicht von Fachwissen. Bei den erheblichen Kosten verzichten Bauherren dann doch lieber auf die kontrollierte Wohnungsl&#252;ftung. Dabei lassen sich mit bedarfsgerecht geregelten Abluftanlagen genauso gut komplette Wohnungen durchl&#252;ften, aber mit erheblichen geringeren Investitionskosten. Diese Systeme sind mittlerweile Referenzfall nach der EnEV2009.</p>
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