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Nachrüstpflicht für Wärmemengenzähler
18.10.2010, 10:08
Beitrag: #1
Nachrüstpflicht für Wärmemengenzähler
Hallo,

ab Ende 2013 besteht eine Nachrüstpflicht für Wärmemengenzähler, die die Wärmeenergie für das Warmwasser zählen. Gerade für High End Heizungsanlagen sind Wärmezähler aber auch in den Zuleitungen für die einzelnen Heizkreise sinnvoll.

Also beim Neubau von Heizungsanlagen jetzt schon darauf achten, dass die Wärmemengenzähler auch da sindIdea

LG
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