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Energieausweis
Energieausweis
Seit dem 1.07.2008 ist der Energieausweis auch für Gebäude älteren Baubestands und bei umfangreichen Sanierungen Pflicht. Dabei gibt der Energieausweis Hinweise auf die Energieeffizienz eines Gebäudes. Außerdem soll der Energieausweis, die Beurteilung eines bezogen auf die Wärmeverluste und die anfallenden Energiekosten, für Käufer und Mieter durchsichtiger machen und so dem Gebäude eine Gütesiegel geben, dass dem aktuellen energetischen Zustand der Immobilie entspricht.
Im Mittelpunkt des Ausweises steht der so genannte Energieverbrauchskennwert. Dieser Wert wird auf eine Skala von 0 bis 400 eingetragen und ist im Energieausweis in ein Farbskala von grün nach rot dargestellt. Dabei entsprechen die eingetragenen Werte dem Verbrauch in kWh je Quadratmeter. Je höher der Wert von daher ist und je weiter er in den roten Bereich geht je schlechter ist die Energiebilanz des Gebäudes. Neben diesem Hauptkriterium enthält der mehrseitige Ausweis Hinweise über mögliche Energieeinsparmaßnahmen und mögliche Modernisierungstipps für das Gebäude.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Ausweisvarianten. Beim Verbrauchsorientierten Ausweis handelt es sich um eine einfachere Variante, die oft auch vom Energieversorgungsunternehmen oder der Abrechnungsfirma für die Heizkosten, teilweise schon ab einem Preis von 30 - 35€ erstellt wird. Der Bedarfsorientierte Ausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Hierbei werden die Gebäudehülle und Materialien analysiert und der Zustand des Heizungssystems begutachtet. Außerdem sind Verbrauchsmessungen der Heizung erforderlich. Die Kosten für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises, liegen je nach Gebäudegröße bei gut 1000€
Die Ausweispflicht wird dabei in 3 Schritten im Jahr 2008 eingeführt. Dabei wird mit den Wohngebäuden die vor 1965 erbaut wurden begonnen. Für diese Gebäude gilt, dass der Energieausweis Mietinteressenten oder Käufern ab dem 1.07.2008 vorgelegt werden muss. Für alle weiteren Wohngebäude gilt die Ausweispflicht, ab dem 1.09.2008. Eigentümer von Nichtwohngebäuden müssen erst ab dem 1.07.2009 einen Energieausweis vorlegen.
Wie immer gibt es auch hier einige Ausnahmen. Denkmalgeschütze Gebäude, Abrissgebäude oder auch Garagen unterliegen nicht der Ausweispflicht. Das gleiche gilt für kleine Gebäude unter 50m² und unbeheizte Gebäude.
Das gerade in den ersten Wochen der Einführung des Energieausweises damit zu rechnen ist, das bei den Ausstellern der Ausweise zu großen personellen Engpässen kommen könnte, sollte man sich rechtzeitig darum kümmern. Viele Architekten oder auch das eigene Ingenieurbüro verfügen über entsprechend qualifiziertes Personal.
Natürlich ist das mit Vorschriften immer so eine Sache, wer will sich schon vom Gesetzgeber schon etwas vorschreiben lassen, aber selbst der Verbrauchsorientierte Ausweis bietet für den Gebäudeeigentümer schon etliche Vorteile und vor allem Ansatzpunkte wie er möglicherweise den Energieverbrauch seines Gebäudes reduzieren kann. Bereits in der einfacheren Variante gibt es bereits Vorschläge zur Optimierung der Heizung, möglichen Dämmmaßnahmen an der Fassade oder Verbesserungen an Fenstern und Türen. So hat man die Kosten für den Energieausweis schnell wieder amortisiert.
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