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Heizung

heizung-01Sanierung der Planung muss genau überlegt werden, welche Heizung ist die richtige Heizungsanlage 

 

Solaranlagen

solaranlagen-01Solaranlagen werden immer mehr in unseren Heizungsanlagen zu finden sein.

 

Pellet

pellets-01Holzpellet und die Pellet Heizung. Was sollten Sie beim Einbau eines Pellet Kessels beachten. Woher kommen die Pellets

 

Heizkörper

fussbodenheizung-01Die Wahl der richtigen Heizflächen und Heizkörper spielt eine immer größere Rolle. Ob Fussbodenheizung oder Plattenheizkörper wo liegen die Vor- und Nachteile der Heizung.

 

Heizung Verbraucherportal 

Neue Heizung erforderlich. Verbraucherportal zur modernen Heizungstechnik. Den passenden Heizungsbauer suchen. Antworten zu Solaranlagen, Wärmepumpen und Pelletheizung direkt vom Heizungsplaner.

Heizungstechnik 

Die Zeiten von Öl- und Gasheizung sind zwar nicht völlig vorbei, doch immer mehr Bauherren setzen auf Wärmeerzeugung mit erneuerbare Energien. Dabei wird Wahl der richtigen Heizung immer komplexer, lohnt sich eine Solaranlage, ist es besser die Wärmepumpe eizusetzen oder macht eine Pelletheizung Sinn. Fragen auf die wir in unserem Verbraucherportal Heizung versuchen Antworten zu geben.

 

Ein weiterer Bereich dem wir uns widmen sind die Heizflächen. Kostengünstige Heizung Bedarf auch moderner Heizflächen wie etwa der Fußbodenheizung.

 

Wir sind immer interessiert an Neuigkeiten zur Heizung. Hersteller von Heizungstechnik können uns gerne entsprechendes Informationsmaterial an folgende Adresse zu zusenden public [ at ] avibk [ dot ] de

 
Umweltschutz und Gesundheit sind die Themen weitere unserer Seiten im Internet. Wir betreiben Informationsseiten zu abnehmen, Fitness und Wellness und würden uns freuen Sie auch auf diesen Seiten begrüßen zu können
 
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EnEV 2009 die wesentlichen Änderungen

 

moyland_02.jpgSeit Anfang September dieses Jahres ist die EnEV 2009 nun in Kraft. Gegenüber der bisher gültigen EnEV 2007 soll sich der Energiebedarf bei Gebäuden, durch die Umsetzung der EnEV 2009 um ca. 30 % reduzieren. Dabei ist wohl der wichtigste Unterschied, dass der Primärenergiebedarf des Bauvorhabens, den eines Referenzgebäudes nicht überschreiten darf.

 

Die neue Energiesparverordnung (EnEV) hebt dabei die Anforderungen sowohl für den Neubau Bereich, wie auch für Modernisierung von Altbauten. Dadurch ergeben sich für Bauherren, Architekten und Planer etliche Neuerungen die bei der Umsetzung eines Bauvorhabens beachtet werden müssen und von denen wir einige der wichtigsten Punkte im Folgenden erläutern wollen.

 

Im Rahmen der EnEV 2009 neu errichtete Wohngebäude

 

Wie bereits oben erwähnt ist hier neu in die EnEV 2009 eingeführt, der Vergleich mit einem Referenzgebäude. Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwassererzeugung, Lüftung und Kühlung, darf dabei den eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie und Nutzfläche nicht überschreiten. Daten zur technischen Referenzführung sind in der Anlage Tabelle 1 der EnEV 2009 enthalten.

 

Zudem erfolgt eine Begrenzung der Wärmedurchgangskoeffizienten für die wärmeübertragenden Umfassungsflächen. Die Höchstwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten können nach Anlage Tabelle 2 der EnEV 2009 ermittelt werden.

 

Zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs sind die in Anlage 1 Nr. 2 der EnEV 2009 genannten Berechnungsverfahren anzuwenden. Dabei ist für das neu zu errichtende Wohngebäude, das gleiche Verfahren wie für das Referenzobjekt zu verwenden.

 

Weitere Vorgaben bei der Errichtung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sind die durchschnittliche Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs um 30% und einer Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 15%.

 

EnEV 2009 Modernisierung von Altbauten

 

Während bei Neubauten die Vorgaben der EnEV 2009 relativ einfach mit moderner Heizungstechnik und hochwertigen Dämmmaterialien realisiert werden können, stellt die Pflicht zur energetischen Sanierung eines Gebäudes, die am Bau beteiligten, oft vor nicht unerhebliche technische und bauliche Probleme.

 

Bei größeren Umbaumaßnahmen hat der Bauherr die Wahl sich zwischen zwei unterschiedlichen Verfahren zu entscheiden.

  • 1. Bei größeren baulichen Änderungen (komplette Gebäudehülle) an der Fassade, Dach oder Fenstern verschärfen sich die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 Prozent.
  • 2. Die Variante 2 fordert eine durchschnittliche Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle um 15 Prozent und eine Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs um 30 Prozent

 

Zudem bestehen gemäß der EnEV 2009 verschiedene Nachrüstpflichten. Die Qualität der Wärmedämmung, bei der obersten nicht begehbaren Geschossdecke, wird von 0,30 Watt/(m² x K) auf 0,24 Watt/(m² x K) angehoben. Bei begehbaren obersten Geschossdecken, besteht eine Pflicht zur Wärmedämmung ab dem Jahr 2011.

 

Eigentlich schon eine nach der EnEV 2007 bestehende Pflicht zum Austausch alter Heizkessel bis zum 31.12.2008 wird nochmals in der EnEV 2009 angemahnt. Heizkessel die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden müssen durch neue Heizkessel ersetzt und dürfen nicht mehr betrieben werden. Allerdings gibt es hier Ausnahmen. Bei Niedertemperaturkesseln oder Brennwertheizung und Heizkessel die eine Leistung unter 4 KW oder über 400 KW haben, besteht die Austauschpflicht nicht.

 

Nachstromspeicherheizung und EnEV 2009

 

Elektrisch betriebene Nachstromspeicherheizungen in größeren Wohngebäuden, mit mindestens 6 Wohneinheiten und nicht Wohngebäuden mit einer Nutzfläche von über 500 m², die komplett über Nachstromspeicherheizungen beheizt werden und ein  Alter von über 30 Jahren haben, müssen ab 2020 stufenweise außer Betrieb genommen werden. Hierunter fallen keine Elektrofußbodenheizungen.

Zusätzlich macht die EnEV 2009 weitere Ausnahmen bei der Pflicht zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen. Erfüllt das Gebäude die Wärmedämmstandards der Wärmeschutzverordnung von 1995 ist ein Austausch der Nachtstromspeicherheizungen nicht verpflichtend. Gleiches trifft zu wenn öffentlich rechtliche Pflichten gegen einen Austausch sprechen, oder auch unter in Anspruchnahme von Fördermitteln sich eine Amortisierung der Maßnahmen sich in einer angemessenen Frist nicht realisieren lässt.

 

Keine Pflicht für die kontrollierte Wohnungslüftung

 

Es wird zwar in diversen Publikationen der Eindruck vermittel, dass gemäß der EnEV 2009 ein Pflicht zum Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung bestünde, dies ist aber grundsätzlich nicht richtig. Allerdings muss man sagen, dass die EnEV 2009 gemachten Vorgaben für die Dämmung der Gebäudehülle und die Luftdichtigkeit moderne Fenster- und Fassadenelemente, die erforderlichen mindest Luftwechselzahlen durch eine natürliche Lüftung kaum noch erzielt werden können und so der Einbau der kontrollierten Wohnungslüftung erforderlich wird.

 

Durchführung und Kontrolle der EnEV 2009

 

Damit die Auflagen und Regelungen der EnEV 2009 auch eingehalten werden, wurden verschiedene Maßnahmen für einen verbesserten Vollzug der EnEV 2009 eingeführt.

 

Die Unternehmererklärung bietet den Bauherren die Sicherheit, dass die Vorgaben der EnEV 2009 bei der Durchführung der baulichen Belange und der Modernisierung der Heizungsanlage eingehalten wurden. Die Unternehmererklärung muss auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Das nichtausstellen der Unternehmererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit.

 

Mit der Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen an der Heizungsanlage ist der Bezirksschornsteinfegermeister zu beauftragen. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die EnEV 2009 oder auch die fehlerhafte Angabe von Daten bei der Ausstellung des Energieausweises gelten als Ordnungswidrigkeit.

 

Die neue EnEV 2009 verschärft nochmals die Wärmeschutzmaßnahmen und Auflagen für den Einbau und die Modernisierung der Heizungstechnik. Schon jetzt ist die nächste Novellierung der EnEV abzusehen, die im Jahr 2011 kommen wird.

 

Weiteres Zu Vorschriften in der Heizung:

 

 
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