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Heizung

heizung-01Sanierung der Planung muss genau überlegt werden, welche Heizung ist die richtige Heizungsanlage 

 

Solaranlagen

solaranlagen-01Solaranlagen werden immer mehr in unseren Heizungsanlagen zu finden sein.

 

Pellet

pellets-01Holzpellet und die Pellet Heizung. Was sollten Sie beim Einbau eines Pellet Kessels beachten. Woher kommen die Pellets

 

Heizkörper

fussbodenheizung-01Die Wahl der richtigen Heizflächen und Heizkörper spielt eine immer größere Rolle. Ob Fussbodenheizung oder Plattenheizkörper wo liegen die Vor- und Nachteile der Heizung.

 

Öl-Brennwert und Solarthermie erfüllt EEWärmeG

 

Für Neubauten deren Bauantrag nach dem 31.12.2008  gestellt wurde gilt nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab dem 1.Januar 2009 die Vorschrift, dass künftig ein Teil der Wärmeenergie über erneuerbare Energien erzeugt wird.

 

Wer den Anforderungen beim Neubau entsprechen will, kann diese relativ einfach und auch kostengünstig über eine Kombination aus Öl Brennwertkessel und thermischer Solaranlage erfüllen. Dabei fordert das Gesetz für Ein- und Zweifamilienhäuser eine bestimmte Fläche an Sonnenkollektoren. Die Kollektor Fläche muss mindest 0,04 m², der beheizten Nutzfläche betragen. Für ein Gebäude mit 150 m² Nutzfläche reichen so etwa sechs m² Sonnenkollektor Fläche aus um die Forderungen zu erfüllen. Diese Fläche entspricht auch in etwa der Kollektorfläche die benötigt wird, damit die Solaranlage effizient für die Warmwasserbereitung eingesetzt werden kann. Solaranlagen die auch zur Unterstützung der Heizung dienen, benötigen entsprechend größer Flächen an Sonnenkollektoren.

 

Für Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten ist nur eine Kollektor Fläche von 0,03 m² pro m² Nutzfläche erforderlich. Für alle anderen Gebäude gilt, dass mindestens 15% des Gesamtwärmebedarfs eines Gebäudes über regenerative Energien abgedeckt werden muss, im Falle von Solaranlagen über die Sonnenenergie.

 

Für bestehende Gebäude sieht die EEWärmeG keine Verpflichtung zur Nutzung von erneuerbaren Energien vor. Wobei das Gesetz den einzelnen Bundesländer die Möglichkeit einräumt hier weitere über die Forderungen der EEWärmeG hinausgehende Maßnahmen auch für Bestandsgebäude zu fordern. Vor allem bei Gebäuden für die größere Sanierungen vorgesehen sind könnte sich hier in Zukunft noch einiges ändern.

 

Ersatzweise können zur Erfüllung der EEWärmeG auch Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmepumpen oder auch Biomasse Anlagen, wie Festbrennstoffkessel etwa eine Pelletheizung eingebaut werden.

 

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In Kombination mit der Pflicht zum Energieausweis soll bei Sanierung und Neubau der Heizung ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien eingesetzt werden um die Klimaschutzziele zu erreichen.

 
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