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Wärmezähler Pflicht für Warmwasser ab 2013
Wärmezähler Pflicht für Warmwasser ab 2013
Bei der Zentralheizung wird die Wärmeenergie für Warmwasser und Raumheizungswärme in einem verbundenen Heizungssystem erzeugt. Die Berechnung wieviel Wärmeenergie auf die jeweiligen Bereiche entfällt, wird nach speziellen Formeln ermittelt. Die Berechnung erfolgt gemäß der Heizkostenverordnung §9 und gibt zwar gute Annährungswerte, ist aber nicht vergleichbar mit der Genauigkeit eines Wärmezählers. So besteht ab dem 31. Dezember 2013 eine Pflicht zum Einbau eines Wärmezählers für die Messung des Energieverbrauchs der Warmwasserzeugung. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die Heizungsanlagen, bei denen ein unvertretbar hoher Aufwand erforderlich ist den Wärmezähler nachzurüsten.
Zwar kann man den Anteil der Wärmeenergie auch durch Differenzbildung ermitteln, aber gerade bei hochkomplexen Heizungsanlagen ist es oft wichtig die genauen Daten des Wärmeverbrauchs zu kennen. Kombinationen von Solaranlagen und Wärmepumpen oder Brennwertkessel Systeme mit Solarthermie müssen Energie effizient ausgelegt und immer wieder optimiert werden. Da ist es natürlich wichtig nicht nur zu wissen wieviel Wärmeenergie für die Erzeugung des Warmwassers benötigt wird, sondern auch genaue Kenntnis darüber zu haben, was einzelne Heizkreise an Wärmeenergie verbrauchen und welche Bereitschaftsverluste etwa im Heizkessel und den zugehörigen Armaturen und Rohrleitungen entstehen.
Der von Minol empfohlene zweite Wärmezähler macht also nicht nur Sinn um eine optimale Abrechnung für die Verbraucher zu gewährleisten, sondern bietet auch Möglichkeiten zur Optimierung der Heizungsanlage.
(Bild Quelle minol)
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