KFW Fördermittel für energiesparendes Bauen und Sanieren
Im Jahr 2008 wurden über 100 Millionen Euro der von der Bundesregierung über KFW Fördermittel, als Kredite und Zuschüsse zur Verfügung gestellte Gelder, für die energetischen Sanierung von Gebäuden und den Einbau moderner Technik für die Heizung nicht abgerufen. Auch für 2009 ist dies zu erwarten.
Mit einer der Gründe für den geringen Einsatz der KFW Fördermittel war sicher auch die Abwrackprämie für Altfahrzeuge. Hierdurch wurde das Augenmerk mehr auf die Anschaffung von Neuwagen, wie die energetische Sanierung von Gebäuden oder die Nutzung von erneuerbaren Energien gelegt. Dabei bieten die KFW Fördermittel etliche Möglichkeiten die Investitionskosten zu minimieren und die Verbrauchskosten zu reduzieren. So unterstützt der Gesetzgeber Energieeffizienzmaßnahmen im Haus- und Gebäudebereich mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen.
Es stehen unterschiedliche KFW-Programme für den Erhalt von KFW-Fördermitteln zur Verfügung. Dabei ist die Höhe der KFW-Fördermittel von der Effizienz der vorgenommen energetischen Maßnahmen abhängig.
KFW-Fördermittel Energieeffizient Bauen (Kredit Variante)
Hierunter fallen alle Neubauten. Dabei wird nach der Effizienz der Gebäude unterschieden KFW-Effizienzhäuser 55 und 70.
KFW-Fördermittel Energieeffizient Sanieren (Kredit Variante)
Hierunter fallen alle Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Gebäuden die älter als 15 Jahre sind und Maßnahmen zur altersgerechten Modernsierung von Wohnungen und Gebäuden. Dabei werden KFW-Fördermittel bewilligt wenn die vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen dazu führen, dass das Gebäude danach einem KFW Effizienzhauses entspricht. Im Übrigen können die Fördergelder auch bei Ersterwerb eines sanierten Objekts beantragt werden. Ferienhäuser und Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Einen zusätzlichen Tilgungszuschuss kann man erhalten, wenn die durchgeführten Maßnahmen fachgerecht ausgeführt und von einem Sachverständigen abgenommen werden. Gefördert werden Einzel- und Kombimaßnahmen.
Zu den förderungsfähigen Maßnahmen zählen unter anderem alle Maßnahme zur Wärmdämmung der thermischen Hülle des Gebäudes, der Austausch von Haus-/Außentüren oder Wohnungstüren, soweit sie an unbeheizte Treppenräume grenzen, die Erneuerung bestehender Fenster, Balkon- oder Terrassentüren sowie der Rückbau von Glasbausteinen.
Für die Heizung können KFW Fördermittel beantragt werden für den Austausch des alten Heizkessels gegen eine moderne Brennwertheizung, den Einbau ein Kraft Wärme Kopplungsanlage (Mini BHKW), den Anschluss an ein Nahwärmenetz und weitere Maßnahmen die zur energetischen Verbesserung der Heizungsanlage beitragen. Zudem sind Maßnahmen die zur vollen Funktion der Heizungsanlage gehören förderfähig. Hierunter fallen der hydraulische Abgleich der Heizung, Anpassungen des Schornsteins, Austausch der Heizkörper, Dämmung der Rohrleitungen oder der Einbau moderner Regelungstechnik in die Heizung.
KFW-Fördermittel Energieeffizient Sanieren (Zuschuss Variante)
Für alle oben aufgeführten Maßnahmen können auch anstelle von zinsgünstigen Krediten entsprechende Zuschüsse als KFW Fördermittel beantragt werden. Zusätzlich gibt es noch Sonderfördermöglichkeiten für Maßnahmen die nach dem 31. März 2009 begonnen werden. Hierzu gehören beispielsweise, der Austausch von Nachtspeicherheizungen, eine Kostenerstattung für die Baubegleitung der Sanierungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen und etliche weitere Maßnahmen zu Energieoptimierung des Gebäudes.
Eine steuerliche Förderung gemäß §35a Abs. 3 EStG ( Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ) ist bei Inanspruchnahme der KFW Fördermittel nicht möglich. Zudem darf keine Doppelförderung vorliegen.
Hinweis der Redaktion:
Bitte beachten Sie das wir keine Gewährleistung für Angaben bezüglich der Förderhöhe oder Umfang der Förderung übernehmen können, da sich Fördermaßnahmen oftmals ändern. Die detaillierten Informationen und Anträge zu KFW-Fördermitteln erhalten Sie auf der KFW Webseite
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