Mehr Fördergelder für Wärmepumpen
Ab dem 15 März 2011 hat das Bundesumweltministerium neue Rahmenbedingungen für die Förderung von Wärmepumpen. Besonders der Einsatz von Sole/Wasser Wärmepumpen in Bestandsgebäuden wird in Zukunft deutlich mehr gefördert. Die wegen ihrer einfachen Installation beliebte Luft/Wasser Wärmepumpe muss sich demnächst allerdings mit geringeren Fördermitteln begnügen.
Bei dem neuen Programm zur Förderung von Wärmepumpen wurden drei wichtige Änderungen gegenüber dem bisherigen Förderprogramm vorgenommen.
Die Effizienz von Wärmepumpen wird durch die Jahresarbeitszahl (JAZ) dargestellt. Die JAZ wurde nach dem neuem Förderprogramm für Wärmepumpen um bis zu 11% reduziert.
Bisher wurden die Fördergelder für Wärmepumpen in Abhängigkeit von der beheizten Wohnfläche festgelegt. Nach dem neuen Förderprogramm ist die installierte Heizleistung das Kriterium für die Fördersumme.
Nach den neuen Förderkriterien erhält jede Sole/Wasser Wärmepumpe eine mindest Fördersumme von 2.400€. Wärmepumpen mit mehr als 10 kW Heizleistung, erhalten für jedes kW mehr zusätzliche Fördermittel.
Wie wirkt sich die Reduzierung der Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen aus.
Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis zwischen abgegebener Nutzwärme und zugeführter Energie, bei Wärmepumpen im Regelfall elektrische Energie oder bei Gaswärmpumpe Gas. Durch die Reduzierung der Jahresarbeitszahl kann eine Förderung für energetisch schlechtere Heizungsanlagen möglich werden. Die Berechnung der Jahresarbeitszahlen erfolgt auf Basis der VDI Richtlinie 4650 „Kurzverfahren zur Berechnung der Jahresarbeitszahlen von Wärmepumpenanlagen" und unter Berücksichtigung des COP (Leistungszahl) der Wärmepumpe, die vom Hersteller über ein unabhängiges Prüfinstitut nachzuweisen ist und als Prüfzertifikat vorliegen muss.
Nach dem neuen Förderprogramm für Wärmepumpen sind folgende mindest Jahresarbeitszahlen einzuhalten:
Sole/Wasser Wärmepumpen:
- in Wohngebäuden JAZ >= 3,8 (bisher 4,3)
- in Nichtwohngebäuden JAZ >= 4,0 (bisher 4,3)
- Luft Wärmepumpen JAZ >=3,5 (bisher 3,7)
- Gas Wärmepumpen JAZ >=1,3 (bisher 1,3)
Neben dem Einhalten einer mindest Jahresarbeitszahl ist für den Erhalt der Fördergelder auch ein hydraulischer Abgleich der Heizung gefordert.
Wie sich das neue Förderprogramm für Wärmepumpen auswirkt und vor allem auch warum die Luft/Wasser Wärmepumpe dabei deutlich schlechter gestellt ist als bisher lässt sich am besten an einem Berechnungsbeispiel erklären.
Für ein 150 m² großes Einfamilienhaus wurden die Fördergelder bisher nach der Grundfläche berechnet. So erhielt der Bauherr beim Einbau einer Sole/Wasser Wärmepumpe bisher 20€ je m² an Fördergeldern. 20€/m² x 150 m² = 3000 € für die Sole/Wasser Wärmepumpe. Bei Einbau einer Luft/Wasser Wärmepumpe schlugen 10€/m² an Fördergeldern zu Buche, also 1500€. Dabei muss man ganz klar feststellen, dass die Kosten für den Einbau einer Sole/Wasser Wärmepumpe durch Erdsonden oder Erdkollektoren deutlich höher liegen als bei der Luft/Wasser Wärmepumpe.
Die neuen Förderkriterien für Wärmepumpen beziehen sich nicht mehr auf die Fläche sondern auf die Wärmeleistung der Wärmepumpe. Hierbei schneidet die Luft/Wasser Wärmepumpe allerdings deutlich schlechter ab. Während schon der Einbau einer Sole/Wasserwärmepumpe grundsätzlich ein Fördergeld in Höhe von 2400€ gibt, beträgt der Förderbetrag bei einer Luftwärmepumpe lediglich 900€. Zusätzlich gibt es bei der Sole/Wasser Wärmepumpe noch für jedes kW Wärmeleistung > 10 kW einen Förderbetrag von 120€/kW. So das auf die 2400€ nochmal 600€ oben drauf kommen und so die Förderung in diesem Fall exakt der alten Fördersumme entspricht. Die Luftwärmepumpe aber deutlich schlechter gestellt ist.
Grundsätzlich kann man festhalten je höher die benötigte Wärmeleistung je größer wird auch die Spreizung zwischen der Förderung einer Sole/Wasser Wärmepumpe und der Luftwärmepumpe. Vor allem für Bestandsbauten die im Regelfall einen deutlich höheren Wärmebedarf für die Heizung haben wie Neubauten ist dies interessant.
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