Ingenieurbüro Planung der technischen Gebäudeausrüstung
Jeder der bauen möchte kennt es, der Kostendruck ist gewaltig und man versucht an allen Ecken und Enden zu sparen, vielfach wird der Rotstift dabei aber an der falschen Stelle angesetzt. Für Neubauten oder auch größere Sanierungsmaßnahmen sind der Architekt und der Statiker eigentlich ein Muss, kaum jemand ist in der Anlage seine Architektur selber zu entwerfen, die Bauabläufe zu überwachen oder die für die Bauanträge erforderlichen statischen Berechnungen selber durchzuführen.
Bei den haustechnischen Gewerken sieht das häufig anders aus Immer wieder hört man Argumente, ein Ingenieurbüro brauch ich nicht, das macht mein Architekt mit, oder mein Heizungsinstallateur kann das auch. Natürlich gibt es Architekten die viel Erfahrung haben und sich mit der Thematik von Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen und Lüftungsanlagen entsprechend auseinander gesetzt haben und hier auch gut und hilfreiche Informationen geben können und sicherlich sind Installationsunternehmen der TGA Branche auf dem Markt, die über das entsprechende Wissen verfügen eine Heizungsanlage korrekt zu planen, aber letztendlich hat kaum ein Architekt eine entsprechende Ausbildung für die Planung einer Anlage der technischen Gebäudeausrüstung und das Hauptaugenmerk des Installationsunternehmens liegt darin die Anlage zu bauen und nicht sie zu planen.
Zu Vorteilen gesellen sich weitere wichtig Punkte die man bei der Entscheidung wer für die Planung seiner haustechnischen Anlagen letztendlich verantwortlich zeichnet beachten sollte.
Wer sich um seine Hausplanung nicht weiter kümmern möchte, der kann auch einen Architekten mit der kompletten Planung beauftragen. Hierdurch wird der Architekt zum Generalunternehmer für die Planung und beauftragt die entsprechenden Fachingenieure. Die Kosten sind dann zwar oft geringer, es besteht aber auch die Gefahr der Abhängigkeit des Ingenieurs vom Architekten. Ähnlich sieht die Situation beim Fertighaus aus, auch beauftragen die Hersteller der Häuser das komplette Planungsteam, da bekommt man nicht immer eine optimale ingenieurmäßige Beratung.
Durch die Vorgaben der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sind die vom Ingenieurbüro zu erbringenden Leistungen und zu zahlenden Honorare sehr genau geregelt, für den Bauherren herrscht so eine hohe Kostentransparenz und er kann sich über den detaillierten Planungsstand seines Gebäudes eine genaue Vorstellung machen.
Die Unterteilung für die vom Ingenieurbüro zu erbringenden Leistungen ist in §73 der HOAI, Leistungen bei der Technischen Ausrüstung, geregelt und stellt sich wie folgt dar:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
(Quelle HOAI Fassung 2002)
Die vom Ingenieurbüro im Rahmen dieser 9 Leistungsphasen zu erbringenden Leistungen umfassen die Planung der technischen Gebäudeausrüstungen für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Für die einzelnen Leistungen sind in der HOAI entsprechende Bewertungen festegelegt auf deren Basis die Honorare für die einzelnen Leistungsphasen ermittelt werden können. Es ist auch möglich Leistungen einzeln zu vergeben oder aus dem Leistungsbild auszuschließen. So ist für die Bauherren eine optimale Kostenkontrolle gewährleistet.
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